Sprüch und Leuchtartikel

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Um Sprüh- und Leuchtartikel außerhalb des Silvesterzeitraums bestellen zu können, müssen Sie vorher bei Ihrer zuständigen Behörde (Ordnungsamt) das Feuerwerk genehmigen lassen.
Hierfür können Sie gern das von uns zur Verfügung gestellte Formular verwenden. 

Für die Zündung der Sprüh- und Leuchtartikel am Silvester-Tag benötigen Sie keine Genehmigung. 

Lieferung nach Vorlage der Genehmigung oder des Gewerbescheines auch außerhalb des Silvesterzeitraums möglich. Lieferung ab 18 Jahre, Altersnachweis erforderlich. Upload der Daten ist hier möglich.